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Scan: Briefmarke aus Deutschland, Deutsche Bundespost, mehrfarbig und von 1972, mit dem Thema '175 Jahre Flachdruckverfahren'. Der Nennwert war 25 Pf, Sonderstempel Messe Hannover.  Bundesrepublik Deutschland

Deutschland, 1972, 175 Jahre Flachdruckverfahren – 25 Pf

  • 26. Juni 201725. Juni 2017
  • von briefmarkenblog
Scan: Briefmarke aus Deutschland, Deutsche Bundespost, mehrfarbig und von 1972, mit dem Thema '175 Jahre Flachdruckverfahren'. Der Nennwert war 25 Pf, Sonderstempel Messe Hannover. 
Scan: Briefmarke aus Deutschland, Deutsche Bundespost, mehrfarbig und von 1972, mit dem Thema ‚175 Jahre Flachdruckverfahren‘. Der Nennwert war 25 Pf, Sonderstempel Messe Hannover.

Deutschland, 1972, 175 Jahre Flachdruckverfahren – 25 Pf

Scan/Informationen: Briefmarke aus Deutschland, Deutsche Bundespost, mehrfarbig und von 1972, mit dem Thema ‚175 Jahre Flachdruckverfahren‘. Der Nennwert war 25 Pf, Sonderstempel Messe Hannover.

Zusammenfassung:

Gebiet/Herausgeber: Bundesrepublik Deutschland / Deutsche Bundespost
Nennwert: 25 Pf.
Erschienen: 1972
Grundfarbe: mehrfarbig
MiNr.: 715
CW-Nr. und Link: 354303
Drucktechnik: Offsetdruck
Motiv: Historische Flachdruck-Druckerpresse
Schlagworte: Deutschland, BRD, Deutsche Bundespost, mehrfarbig, Jubiläum, Technik, Werkzeuge, mehrfarbig, Offstedruck, 1972
Zustand: gebraucht, gestempelt, ok (Zähnung stellenweise nicht gut, besonders oben Mitte)
Stempel: etwas nach links versetzt, Hannover Messegelände mit Hannover Messe ’72 (IFA) Logo, vom  April 72.
Auflage: 30.000.000
Besonderheiten: Die kräftige grüne Farbe und der Sonderstempel der Hannover Messe 1972.

Beschreibung:

Scan einer gebrauchten, gestempelten Briefmarke der Bundesrepublik Deutschland/Deutschen Bundespost von 1972 in mehrfarbiger Ausführung auf grünem Grund. Das zentrale Motiv ist die Abbildung einer historischen Flachdruckpresse wie sie von Alois Senefelder (Namen am linken Rand der Marke als Beschriftung) entwickelt wurde. Im Druckstock  befindet sich ein bedrucktes Blatt mit der Jahreszahl der Erfindung, nämlich 1797. Das Motiv feiert das Jubiläum ‚175 Jahre Flachdruckverfahren‘ (Beschriftung unterer Rand). Weitere Beschriftungen sind: (oberer Rand) ‚Deutsche Bundespost‘ und der Nennwert ’25‘ Pfennig (unten rechts). Der Stempel ist etwas nach links versetzt, stammt vom ‚Hannover Messegelände‘ mit Hannover Messe ’72 (IFA) Logo (Sonderstempel), vom  April 72.

Wissenswertes:

  • Wie funktioniert Flachdruck? – Auszug aus Wikipedia: „Beim Flachdruck liegen druckende und nichtdruckende Partien in einer Ebene. Das Prinzip basiert hier auf dem chemischen Gegensatz von Fett und Wasser. Während die druckenden Partien fettfreundlich sind, werden die nichtdruckenden Stellen mit einem Wasserfilm befeuchtet und stoßen die fettreiche Druckfarbe ab. Die druckenden, fettfreundlichen Partien werden mit Tusche, Fettkreide, Fettstiften oder auf fotografischem Wege aufgetragen und nehmen Farbe an. Die nichtdruckenden Stellen hingegen sind hydrophil aufbereitet, nehmen das Feuchtwasser auf und stoßen die Farbe im Druckprozess ab. Die druckenden Flächen werden als lipophil, die nichtdruckenden als hydrophil bezeichnet. Zum Flachdruck zählen der Steindruck, der Offsetdruck, der Lichtdruck, der Photochromdruck und der Polyfoliendruck. Dabei stellt der Offsetdruck eine Weiterentwicklung des Steindruckes dar,
  • indem indirekt über ein Gummituch gedruckt wird. Sonderformen des indirekten Flachdrucks benutzen statt eines Gummituchs Umdruckpapier oder -folien.“
Ein Porträt von Alois Senefelder - Quelle: Wikipedia/Hanfstengel [1]
Ein Porträt von Alois Senefelder – Quelle: Wikipedia/Hanfstengel [1]
  • Zum Erfinder Alois Senefelder (Auszug aus dem entsprechenden Wikipedia-Artikel):
    • Alois Senefelder (* 6. November 1771 in Prag; † 26. Februar 1834 in München) ist der Erfinder der Lithografie. Außerdem war er Theaterschriftsteller, Sänger, Musiker und Komponist.
    • Erfindung der Lithografie: Während eines Spaziergangs an einem Regentag bemerkte er 1796, dass sich ein Blatt auf einem Kalkstein abgebildet hatte. Diese Beobachtung brachte ihn auf den Gedanken, auf Stein zu ätzen. Mangels Zeichenkenntnissen versuchte der ausgebildete Musiker, mit dieser Technik Notenblätter zu vervielfältigen. […] Solnhofener Plattenkalk , ein ausgesprochen feinkörniger Kalkstein eignete sich gut als Grundlage für das Druckverfahren. Senefelder zeichnete zunächst auf die plangeschliffene Steinplatte mit fetthaltiger Tusche oder Kreide seitenverkehrt die zu druckenden Partien, wodurch diese Stellen wasserabweisend wurden. Danach befeuchtete er die Druckform mit einer wässrigen Lösung aus Gummiarabikum und verdünnter Salpetersäure, was bewirkte, dass die nicht beschrifteten Stellen Wasser hielten und so fettabweisend wurden. Die im dritten Arbeitsgang mit einer Rolle aufgebrachte fetthaltige Druckfarbe haftete nur noch an den wasserabweisenden Partien. Schließlich wurde ein Bogen Papier auf den Stein gelegt und die Druckfarbe durch kräftiges Aufpressen übertragen. Die Erfindung der Lithographie bedeutete eine große technische Innovation, da diese Drucke auch bedeutend kostengünstiger hergestellt werden konnten. Die Erstellung von Notenblättern im Steindruck kostete nur noch ein Fünftel des bis dahin eingesetzten Kupferstichs.

Bildquelle: [1] Von Franz Seraph Hanfstaengl – Scan, Gemeinfrei, Link

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Scan: Briefmarke von 1978 aus Deutschland (BRD), Deutsche Bundespost, mehrfarbig, Titel/Motiv: '1953 . 1978 25  Jahre Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte'; Nennwert 50 Pf. Bundesrepublik Deutschland

Deutschland, 1978, Europäische Konvention – 50 Pf.

  • 18. Juni 201715. Juni 2017
  • von briefmarkenblog
Scan: Briefmarke von 1978 aus Deutschland (BRD), Deutsche Bundespost, mehrfarbig, Titel/Motiv:  Europäische Konvention - '1953 . 1978 25  Jahre Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte'; Nennwert 50 Pf.
Scan: Briefmarke von 1978 aus Deutschland (BRD), Deutsche Bundespost, mehrfarbig, Titel/Motiv: ‚1953 . 1978 25  Jahre Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte‘; Nennwert 50 Pf.

Deutschland, 1978, Europäische Konvention – 50 Pf.

Scan/Informationen: Briefmarke von 1978 aus Deutschland (BRD), Deutsche Bundespost, mehrfarbig, Titel/Motiv: ‚1953 . 1978 25  Jahre Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte‘; Nennwert 50 Pf.

Zusammenfassung:

Gebiet/Herausgeber: Bundesrepublik Deutschland / Deutsche Bundespost
Nennwert: 50 Pf.
Erschienen: 1978
Grundfarbe: mehrfarbig
MiNr.: 979
CW-Nr. und Link: 330397
Drucktechnik: Offsetdruck
Motiv: 1953 . 1978 – 25  Jahre Europäische Konvention zu m Schutz der Menschenrechte
Schlagworte: Bundesrepublik Deutschland, Deutsche Bundespost, mehrfarbig, 1978, Jubiläum, Menschenrechte, Offsetdruck
Zustand: gebraucht, gestempelt, gut
Stempel: unten links, Teilabdruck, aus München
Auflage: 31.450.000
Besonderheiten: Insgesamt recht unauffällige Marke, allerdings: ein roter Farbfleck in der ‚O‘ des Nennwerts und Papierfehler (bzw. Druckunregelmäßigkeit): es sieht so aus als wäre ein Insekt im rechten unteren Teil  überdruckt worden.

Beschreibung:

Scan einer gebrauchten Briefmarke von 1978 aus Deutschland (BRD) / Deutsche Bundespost, mehrfarbige Ausführung. Der Titel bzw das Motiv (Schriftzug) ist: ‚1953 . 1978 25  Jahre Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte‘ (Jahreszahlen in Rot – die Beschriftung in schwarzer Farbe), der Nennwert ist 50 Pf. (orangene Schriftfarbe im schwarzen Rahmen). Die Beschriftung ‚Deutsche Bundespost‘ befindet sich im unteren Teil des (brauen) Rahmens in schwarzer  Schrift. Der Stempel ist unten links platziert, als Teilabdruck sichtbar und stammt aus München.

Wissenswertes:

Die hier gezeigte Briefmarke mag zwar nicht sonderlich auffällig sein, aber das Thema ist um so wichtiger, hierbei geht es um einen wesentlichen Bestandteil unserer Gesellschaft, unserer Demokratie und unseres europäischen Selbstverständnis. Ich möchte hier eine kurze Zusammenfassung aus dem entsprechenden Wikipedia-Artikel anbieten und auf einige Quellen verweisen:

  • Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Konvention mit der SEV-Nr. 003 wurde im Rahmen des Europarats ausgearbeitet, am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. September 1953 allgemein in Kraft. Völkerrechtlich verbindlich ist allein ihre englische und französische Sprachfassung, nicht hingegen die zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz vereinbarte gemeinsame deutschsprachige Fassung. Als so genannte geschlossene Konvention kann sie nur von Mitgliedern des Europarats – sowie von der Europäischen Union – unterzeichnet werden. Die Bereitschaft zur Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK hat sich im Laufe der Zeit zu einer festen Beitrittsbedingung für Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören möchten. Daher haben alle Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention unterzeichnet und ihr innerstaatliche Geltung verschafft.
  • Übersicht: Die Konvention ist in drei Abschnitte gegliedert, die wiederum in Artikel untergliedert sind. Der I. Abschnitt – „Rechte und Grundfreiheiten“ (Art. 2–18) enthält die einzelnen, durch die Konvention geschützten Menschenrechte. Darunter befinden sich grundsätzlich die klassischen Freiheitsrechte, sie wurden aber nicht nach theoretischen Gesichtspunkten, sondern nach praktischen Überlegungen gewählt. Dies spiegelt auch die Tatsache wider, dass neben den klassischen Freiheitsrechten auch teilweise wirtschaftliche, kulturelle und politische Rechte in der Konvention bzw. in den sie ergänzenden Protokollen ihren Niederschlag gefunden haben. Andererseits fehlen aber auch Freiheitsrechte, wie z. B. die Berufsfreiheit, die in den Verfassungen vieler europäischer Staaten verbürgt ist. Der II. Abschnitt – „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte“ (Art. 19–51), enthält die Regelungen über die Zusammensetzung und das Verfahren des Gerichtshofs. Der Abschnitt III. – „Verschiedene Bestimmungen“ (Art. 52–59) enthält u. a. Art. 53, nach dem die Konvention nicht so ausgelegt werden darf, als beschränke oder beeinträchtige sie Menschenrechte und Grundfreiheiten, die in den Gesetzen einer der Vertragsparteien oder in einer anderen Übereinkunft, deren Vertragspartei sie ist, anerkannt werden. Die EMRK gibt damit lediglich einen Mindeststandard des Menschenrechtsschutzes vor, der von Vertragsstaaten erweitert werden darf.
  • Viel mehr Details finden sich im oben verlinkten Artikel auf Wikipedia, der sehr, sehr umfangreich ist.
  • Die Webseite der Konvention: menschenrechtskonvention.eu
  • Die vollständige (deutschsprechige) Konvention als .pdf-Datei finden sie HIER.

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